ENTLASTUNG IM ALLTAG

Wir unterstützen Sie bei alltäglichen Aufgaben, begleiten Sie außer Haus und schaffen Freiräume für Angehörige – individuell und bedarfsgerecht.

Betreuung: Freizeitgestaltung für Pflegebedürftige

Tritt ein Pflegefall ein, müssen Sie als Angehörige sich erst einmal in die neue Situation einfinden. Behördengänge, Arztbesuche, Haushaltsarbeiten und die Pflege nehmen viel Zeit in Anspruch und auch das eigene Leben muss weiterhin organisiert werden. Ein Bereich kommt dabei naturgemäß sehr oft zu kurz: die Betreuung Ihres Angehörigen.

Warum eine gute Betreuung wichtig ist

Grundsätzlich geht es bei der Pflege Ihres Angehörigen in erster Linie darum, dass er regelmäßig zu essen bekommt, die Körperpflege sichergestellt ist und er bei den Verrichtungen Unterstützung bekommt, die er selbst nicht mehr erledigen kann. Doch auf Dauer reicht es dem Menschen nicht, dass ausschließlich seine einfachsten Grundbedürfnisse erfüllt werden. Er möchte sein restliches Leben trotz der bestehenden Einschränkungen genießen, Spaß und Freude am Leben haben und aktiv am Familienleben teilhaben. Dies gilt umso mehr, wenn der Pflegebedürftige stark in seiner Mobilität eingeschränkt ist. Mit der richtigen Unterstützung muss dies kein Wunschtraum bleiben.

Betreuung von Pflegebedürftigen: Vielfältige Angebote

Unser Pflegepersonal kann für Ihren Angehörigen unterschiedlichste Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung realisieren. Hierzu zählen beispielsweise:

  •  Ausflüge: z. B. Theater- und Kinobesuche, Ausflüge zu Zielen in der näheren Umgebung, Einkaufsfahrten, Besuch von Konzerten, Kunstausstellungen oder eines Gottesdienstes in der Kirche
  •  Aktivität und Sport: z. B. Spaziergänge, Gymnastik, Radfahren
  •  Betreuung zuhause: z. B. Gedächtnistraining, gemeinsames Kochen, Vorlesen, Gesellschaftsspiele

Weder das Alter noch eine Erkrankung sind ein zwingender Grund, seine Hobbys aufzugeben. Mit etwas Unterstützung kann Ihr Angehöriger mitunter sogar seinen früheren Freizeitbeschäftigungen nachgehen. Gemeinsam mit unseren Mitarbeitern kann er aber auch neue Aktivitäten kennenlernen und so vielleicht ein neues Hobby für sich entdecken.

Die Pflegeversicherung erstattet auf Antrag der Pflegebedürftigen 131 € monatlich für Entlastungsleistungen.

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf zusätzliche Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI. Diese Leistungen sollen den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat.

Nicht genutzte Beträge können angespart werden. Das angesparte Guthaben eines laufenden Jahres kann bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden.

Welche Leistungen können über den Entlastungsbetrag genutzt werden?

Die Entlastungsleistungen umfassen unterstützende, betreuende und haushaltsnahe Tätigkeiten, die im Alltag entlasten und zur selbstständigen Lebensführung beitragen.

Hauswirtschaftliche Unterstützung

  •  Reinigung der Wohnung
  •  Wäsche waschen und bügeln
  •  Aufräumen und Ordnung im Haushalt
  •  Unterstützung bei alltäglichen Haushaltsarbeiten

Unterstützung im Alltag

  •  Einkaufen und Erledigung von Besorgungen
  •  Hilfe bei der Organisation des täglichen Lebens
  •  Unterstützung bei einfachen Tätigkeiten im häuslichen Umfeld

Betreuung und Begleitung

  •  Begleitung zu Spaziergängen oder Freizeitaktivitäten
  •  Begleitung zu Terminen, z. B. Arzt, Apotheke oder Einkäufe
  •  Gesellschaft leisten und alltagsstrukturierende Betreuung

Abrechnung der Entlastungsleistungen

Die Abrechnung der Entlastungsleistungen kann auf zwei Arten erfolgen:

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, rechnen wir die erbrachten Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab.

Abrechnung über den Pflegebedürftigen (ähnlich wie bei Privatversicherten)

Alternativ erfolgt die Abrechnung zunächst mit dem Pflegebedürftigen. Die Rechnung kann anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.

Welche Abrechnungsform angewendet wird, richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen und wird im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Einsatzmöglichkeiten und zur Abrechnung der Entlastungsleistungen.

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Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.