BEHANDLUNGSPFLEGE
Ärztlich verordnete Leistungen (SGB V)
Im Rahmen der Krankenversicherung, aber auch als Selbstzahler können Sie Leistungen der Behandlungspflege erhalten. Die Behandlungspflege dient dazu, bereits vorliegende Erkrankungen zu heilen, zu lindern oder zumindest einer Verschlimmerung vorzubeugen. Auch Krankenhausaufenthalte können durch eine durchdachte Behandlungspflege vermieden werden.
Hinweis zur Beantragung: Um eine Behandlungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss kein Pflegegrad beantragt werden. Lediglich eine entsprechende Verordnung des behandelnden Arztes ist für die Beantragung bei der Kasse notwendig, damit die Krankenkasse die Kosten voll übernimmt.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Kommunikation mit Ihrem Arzt und der Krankenkasse, um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen.
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